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| Besichtigung eines Computer | |||||||
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| Der Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall ist jedoch die Besichtigung durch einen unabhängigen Sachverständigen durchzuführen, der die Besichtigungsergebnisse zumindest nicht vor Abschluss des Verfügungsverfahrens an den Antragsteller herauszugeben hat.
Ein Anspruch nach § 809 BGB kann auch die Besichtigung von Computern rechtfertigen, um festzustellen, inwieweit db1_urheberrechtlich geschützte Programme genutzt werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass diese Programme unrechtmäßig genutzt werden
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| Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung | |||||
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| Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfangsgerät angekommen sind.
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| Computerfax | |||||||
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| Ein vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig unterschriebener Berufungsbegründungsschriftsatz ist auch dann formwirksam, wenn er entgegen der Anweisung des Prozessbevollmächtigten nicht auf "normalem" Weg gefaxt, sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht übermittelt wird. Dies stellt eine lediglich äußerliche (technische, nicht aber inhaltliche) Veränderung des von dem Prozessbevollmächtigten durch seine eigenhändige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar.
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| Fristwahrendes Fax bei Zwischenspreicherung im Empfangsgerät | |||
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| Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten
Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale
noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts
vollständig empfangen (gespeichert) worden sind.
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| FTOS | |||||||||
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| Für die Entstehung des Titelschutzes an einem Computerprogramm ist ungeachtet der Möglichkeit einer Titelschutzanzeige die Aufnahme des Vertriebs des fertigen Produkts oder eine der Auslieferung des fertigen Produkts unmittelbar vorausgehende werbende Ankündigung erforderlich. Die Erprobung einer Standardsoftware bei einem einzelnen Kunden (Pilotbetrieb) stellt noch keine titelschutzbegründende Benutzung dar.
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| Herausgabe des Quellcodes | |||||||
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| Kopieren von Zeitungsartikeln | |||||||
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| Das Einscannen digitalisierter Zeitungsbeiträge stellt eine Vervielfältigung i. S. von § 16 UrhG dar. Bietet ein Archivierungssystem die Möglichkeit eines direkten Zugriffs auf die Beiträge einer Publikation durch eine Vielzahl von an den jeweiligen Rechner angeschlossenen Nutzern eröffnet, handelt es sich um kein Archiv i. S. von § 53 II Nr. 2 UrhG und verletzt das Urheberrecht des Verlags .
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| Quellcode-Besichtigung im einstweiligen Verfügungsverfahren | |||||
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| Recht auf behindertengerechtes Notebook | |||||
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| Benötigt ein schwer sehbehinderter und spastisch gelähmter Versicherter ein behindertengerechtes Notebook um sein Studium zu absolvieren, so ist ihm dies nur von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren, wenn die Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse des Versicherten nicht bereits duch andere Hilfsmittel gesichert ist.
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| Wandlung bei Programmabstürzen gerechtfertigt | |||||||
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| Stellt der Sachverständige fest, daß es an einer neu erworbenen Computeranlage infolge von Thermoeffekten regelmäßig zu Programmabstürzen kommt, so rechtfertigt dies allein das Wandlungsbegehren; ob auch eine fehlerhafte Bedienung zu Abstürzen geführt hat, ist unerheblich.
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