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| Abgewandelte Verkehrszeichen | |||||
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| Euro-Billy | |||||||||
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| Dem Schutz eines Musters oder Modells, das die dekorative Abbildung gesetzlicher Zahlungsmittel zum Gegenstand hat (hier: Abbildung einer Ein-Euro-Münze in einer Phantasiefigur und einem Schlüsselanhänger), stehen weder § 7 Abs. 2 GeschmMG noch die Vorschriften der Medaillenverordnung entgegen.
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