Datensätze: 1-1 von 1
| presserecht.de | |||||||
| |||||||
| |||||||
| a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen. b) Die Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" durch eine Anwaltskanzlei ist zulässig, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet.
|
Datensätze: 1-1 von 1