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0190-Telefonsex
OLG Koblenz - Beschluß vom 12.08.1999 - Az: 8 U 970/99Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§§ 134, 138 BGB; § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG
Rechtsgebiet(e):Telekommunikation
Die Vermittlung von Telefonsex-Gesprächen ist als neutrales Hilfsgeschäft zu werten, das mit der Belieferung von Bordellen und der Zimmervermietung an Prostituierte verglichen werden kann. Die akustische Vermittlung sexueller Reize fällt darüber hinaus nicht unter den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne von § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG; ein Verstoß gegen die als Verbotsgesetze im Sinne von § 134 BGB anerkannten Vorschriften über die verbotene Werbung für Prostitution gemäß § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG liegt daher nicht vor.


0190er-Anbieter als Verhandlungsgehilfe des Netzbetreibers (Dialer)
Kammergericht Berlin - Urteil vom 27.01.2003 - Az: 26 U 205/01Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§ 278 BGB
Rechtsgebiet(e):Telekommunikation
Einem Netzbetreiber ist ein Verschulden des Anbieters von 0190er-Mehrwertdienstleistungen als Verschulden des Verhandlungsgehilfen im Wege des § 278 BGB zuzurechnen. Er muss sich daher evtl. Schadensersatzansprüche des Kunden entgegenhalten lassen, wenn er für einen 0190-er-Anbieter Entgeltforderungen geltend macht.

Schadensersatzansprüche des Kunden können aus culpa in contrahendo (cic) insbesondere dann entstehen, wenn Mehrwertdiensteanbieter fehlerhaft damit werben, dass eine herunterzuladende Software einen Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet ermögliche, während tatsächlich eine Dialer-Software installiert wird, die im Betriebssystem die Standard-DFÜ-Einstellung für die Internet-Einwahl verändert und auf eine 0190er-Nummer umleitet. Zugleich liegt damit ein schuldhafter Verstoß gegen Aufklärungspflichten vor, den sich der Verbindungsnetzbetreiber ebenfalls zurechnen lassen muss.

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als ob die über die 0190er-Rufnummer hergestellten Internetverbindungen über die gewöhnliche, von dem Netzbetreiber angebotene Internet-Einwahl erfolgt wäre.


0800 Rechtsanwalt
OLG Stuttgart - Urteil vom 22.10.1999 - Az: 2 U 52/99Permanenter Link
Streitwert:DM 50.000,-
Maßgebliche Normen:§ 1 UWG § 43b BRAO, § 6 BORA
Fundstellen:NJW-RR 2000, 1515; BB 2000, 743; MDR 2000, 483; K & R 2000, 247; ZUM-RD 2000, 248
zitiert in:Demmel, Skrobotz, MMR 2000, 164
Rechtsgebiet(e):Wettbewerbsrecht
Ein Rechtsanwalt betreibt eine unsachliche und somit rechtswidrige Werbung, wenn er sich einer entgeltfreien und bundesweit nur einmal vergebenen Telefonnummer mit einer sog. Buchstabenwahl (Vanity-Number) mit dem Begriff Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei oder Rechtsanwaltskanzlei bedient.


10% billiger
BGH - Urteil vom 30.03.2006 - Az: I ZR 144/03Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§§ 3, 4 Nr. 10 UWG
Rechtsgebiet(e):Wettbewerbsrecht
Eine Preisgestaltung, durch die lediglich die abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung. Sie ist objektiv nicht geeignet, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder den Bestand des Wett-bewerbs ernstlich zu gefährden.


7-Tage-Frist bei Abmahnung
OLG Stuttgart - Beschluß vom 31.03.2004 - Az: 2 W 44/03Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§§ 1, 3 UWG, 91a ZPO
Rechtsgebiet(e):Wettbewerbsrecht, Prozeßrecht, Kostenrecht
Wenn ein Wettbewerbsverstoß in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht als komplex zu bewerten ist, ist eine 7-Tage-Frist für die Reaktion auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung angemessen; der Abgemahnte darf nicht davon ausgehen, dass die Frist ohne Darlegung auf den Einzelfall bezogener Umstände auch nur drei Tage verlängert wird.


@-Zeichen
OLG München - Beschluß vom 04.04.2001 - Az: 3Z BR 84/01Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§ 17 HGB; § 4 GmbH
Fundstellen:Bay ObLGZ 2001, 83
zitiert in:Wachter GmbHR 2001, 477; Spindler EWiR 2001, 729; Wagner NZG 2001, 802; Mellermann NotBZ 2001,228
Rechtsgebiet(e):Namensrecht
Eine Firma, die das @-Zeichen in ihrem Namen tragen soll, kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.


@-Zeichen in Firma
OLG Braunschweig - Beschluß vom 27.11.2000 - Az: 2 W 270/00Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§§ 17 Abs. 1, 6 Abs. 1 HGB
Rechtsgebiet(e):Namensrecht
Bei dem @-Zeichen handelt es nicht um ein zum gebräuchlichen Zeichensatz gehörendes Zeichen, sondern um ein außerhalb der Wortzeichen stehendes Bildzeichen, das selbst nicht sprechbar ist, auch wenn hierfür ein aussprechbares Wort existiert. Solche Bildbestandteile können zwar markenrechtlich an einem Kennzeichenschutz teilhaben. Als Bestandteil einer Firma sind sie jedoch nicht zulässig und dementsprechend auch nicht im Handelsregister eintragbar.


Abgewandelte Verkehrszeichen
BGH - Beschluss vom 22.04.2004 - Az: I ZB 15/03Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§ 7 Abs. 2 GeschmMG
Rechtsgebiet(e):Musterrecht
  1. Das im Markengesetz geregelte Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) ist im Geschmacksmusterrechtlichen Eintragungsverfahren nicht zu prüfen.
  2. Ein Muster oder Modell, das aus der abgewandelten Abbildung eines Verkehrszeichens besteht, ist nicht wegen eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung i.S. von § 7 Abs. 2 GeschmMG von der Eintragung in das Musterregister ausgeschlossen.


Abkürzung des Vornamens eines eBay-Powersellers
KG Berlin - Beschluß vom 13.02.2007 - Az: 5 W 34/07Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§§ 3, 4 Nr. 11 UWG
Rechtsgebiet(e):Wettbewerbsrecht, Internetrecht
Die Abkürzung des Vornamens bei einem eBay-Powerseller ist wettbewerbswidrig und wettbewerbsrechtlich auch keine Bagatelle; die nur unvollständige Namensangabe unterschreitet die Erheblichkeitsschwelle des § 3 UWG nicht.


aerztekammer.de
LG Heidelberg - Beschluß vom 13.08.1997 - Az: F 40774/97Permanenter Link
Maßgebliche Normen:§ 3 UWG
Fundstellen:WRP 1997, 1230
Rechtsgebiet(e):Wettbewerbsrecht
Die Verwendung der Domain aerztekammer durch einen Informationsdienst verstößt gegen das Verbot der wettbewerbsrechtlichen Irreführung nach § 3 UWG, da der Rechtsverkehr unter dieser Domain Informationen der staatlichen Stellen vermutet.


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