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Samstag, 28. August 2004
In Berlin können Unternehmen nach einer Entscheidung des dortigen Landgerichts in ihrer Firma das Zeichen "@" verwenden (Az. 102 T 122/03). Bisher haben die Gerichte die Nutzung des Zeichens versagt, weil der Klammeraffe kein firmenübliches Zeichen sei und als Bestandteil eines Firmennamens zu Verwirrungen führe (Bayerisches Oberste Landesgericht, Az. 3 ZBR 84/01, und OLG Braunschweig, Az: 2 W 270/00).
[via: Heise-Online]
[via: Heise-Online]
Das Harmonisierungsamt wird nun Rechercheberichte erstellen und den Begriff auf mögliche "absolute Eintragungshindernisse" prüfen. Zurückgewiesen werden kann die Anmeldung einer Marke unter anderem, wenn das Zeichen "in auch nur einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein gebräuchliches Zeichen in der Umgangssprache oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten geworden" ist. Hier wird das Amt sicherlich sehr genau prüfen müssen.
Darauf, dass der Begriff "tux" vom Anmelder nach den Recherchen von pro-linux zur Zeit wohl noch nicht benutzt wird, kommt es i.ü. zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht an, denn die Marke unterliegt, so sie denn eingetragen wird, einer 5-jährigen Benutzungsschonfrist, gerechnet ab Eintragung (Art. 15 Abs. 1 GMV).
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