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Mittwoch, 9. November 2005
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben seit dem 01.11.2005 ein gemeinsames Mahngericht. Das Amtsgericht Hamburg wird zukünftig für sämtliche Mahnverfahren der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein. Allein 700.000 solcher Verfahren gibt es jedes Jahr in der Hansestadt, in Mecklenburg-Vorpommern sind es rund 55.000.
[via: NDR]
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