advobLAWg - Rechts- und InternetNews
Montag, 11. September 2006
Wer ein offenes, unverschlüsseltes WLAN-Netzwerk betreibt, haftet für die von unbekannten Dritten über diesen WLAN-Zugang begangenen Rechtsverletzungen. Dies hat das LG Hamburg am 26.07.2006 unter dem Aktenzeichen 308 O 407/06 (Volltext über die Kollegen Lampmann Behn Rosenbaum) entschieden (das advobLAWg berichtete).
Mag diese Entscheidung geltendem Recht und gängiger Rechtssprechung entsprechen - das LG Hamburg öffnet damit aber, wie Kollege Arne Trautmann wohl zurecht befürchtet, die Büchse der Pandora.
Weitere Informationen bei Heise Online und Golem.
Mag diese Entscheidung geltendem Recht und gängiger Rechtssprechung entsprechen - das LG Hamburg öffnet damit aber, wie Kollege Arne Trautmann wohl zurecht befürchtet, die Büchse der Pandora.
Weitere Informationen bei Heise Online und Golem.
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