advobLAWg - Rechts- und InternetNews
Freitag, 24. November 2006
Zeit-Online: FAZ und SZ verlieren vor Gericht gegen den Perlentaucher. Der Internet-Dienst darf weiterhin seinen täglichen Blick in die Feuilletons veröffentlichen und damit Geld verdienen.
Hintergrund: Das LG Frankfurt hat entschieden (PDF-Datei des Urteils vom 23.11.2006, Az: 2-03 O 172/06), dass die Verbreitung von Inhaltsmitteilungen von Texten, so genannter "abstracts", weder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch das Wettbewerbs- noch das Markenrecht verstößt. Die Klage gegen die sog. "Perlentaucher-Resümees" der Buchkritiken der FAZ und der SZ wurde in allen Punkten abgewiesen.
Eine kleine Presseschau direkt beim Perlentaucher.
Hintergrund: Das LG Frankfurt hat entschieden (PDF-Datei des Urteils vom 23.11.2006, Az: 2-03 O 172/06), dass die Verbreitung von Inhaltsmitteilungen von Texten, so genannter "abstracts", weder gegen das Urheberrecht des Rechteinhabers, noch das Wettbewerbs- noch das Markenrecht verstößt. Die Klage gegen die sog. "Perlentaucher-Resümees" der Buchkritiken der FAZ und der SZ wurde in allen Punkten abgewiesen.
Eine kleine Presseschau direkt beim Perlentaucher.
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