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Dienstag, 20. Juli 2004
Das AG Regensburg hat in seinem Urteil vom 29.06.2004 (Az.: 6 C 295/04) entschieden, dass im konkreten Fall die Abmahnung durch einen Anwalt bei einer Verlinkung auf eine ausländischen Glücksspiel-Seite nicht erforderlich war und ein Anspruch auf Erstattung der anwaltlichen Abmahnkosten nicht besteht.
[via: Dr. Bahr]
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