advobLAWg - Rechts- und InternetNews
Freitag, 29. August 2003
Unter dem Titel "Wem gehören eigentlich die Buchstaben A, W und D? - Absurde Abmahnungen und seltsame Urteile" berichtet Telepolis über die juristische Vorgehensweise des Allgemeinen Wirtschaftsdienst bei der Verteidigung ihres Firmenkürzels "AWD".
Die Proteste der Gegner und anhaltender Klärungsbedarf in verschiedenen Fraktionen des Europaparlaments haben dazu geführt, dass die Kommission der Präsidenten am gestrigen Donnerstag beschlossen hat, die Abstimmung über den Gesetzesvorschlag zu Softwarepatenten in Europa zu verschieben.[via: Heise-News-Ticker]
Das JIPS weist auf die barrierefreie Homepage des BMJ hin, die auch als reine Textversion zugänglich ist; die Seiten stehen in Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. Ferner ist erwähnenswert, dass auch Audiodateien zu den einzelnen Themenbereichen im mp3-Format angeboten werden.[via: Handakte WebLAWg]
Der Wortbestandteil der Wort-/Bildmarke "Kinder" alleine bietet keinen markenrechtlichen Schutz gegenüber der angegriffenen Bezeichnung "Kinder Kram". Den vom OLG Köln zuerkannten weiten Schutz gegen Verwechslungsgefahr hat der BGH in seiner gestrigen Entscheidung zum AZ: I ZR 257/00 daher verneint, das Urteil des OLG Köln aufgehoben und den Rechtsstreit zur Klärung der Frage, ob die Klagemarke auch unter Berücksichtigung ihrer graphischen Gestaltung eine für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bedeutsame erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. [Pressemitteilung des BGH]