advobLAWg - Rechts- und InternetNews
Montag, 17. November 2003
Das JIPS feiert seinen zehnten Geburtstag, berichtet Rainer Langenhan, der seinem Weblog nach fast einem Jahr ein neues Kleid verpasst hat. Herzlichen Glückwunsch!
Kollege Gravenreuth hat nach einem Bericht des Heise-News-Tickers gegen das am 15.08.2003 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienste-Rufnummern" Verfassungsbeschwerde erhoben und beantragt, § 43 b Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der den Minutenpreis bei 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern auf 2 Euro bzw. den Tarif pro Einwahl auf 30 Euro begrenzt, für nichtig erklären zu lassen. Der Anwalt sieht seine durch Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt.
Eine umfangreiche Liste mit Arbeitszeugnis-Formulierungen hat die sueddeutsche.de veröffentlicht.
[via: M-E-X BLOG und law blog]
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