advobLAWg - Rechts- und InternetNews
Montag, 29. März 2004
Jeder liest oder hört von Linux, Open Source und GNU. Wer aber nicht gerade IT-Entscheider, Informatik-Student oder Softwareentwickler ist, verbindet mit diesen Begriffen höchstens wage Vermutungen. Was also bedeuten diese Begriffe für den Durchschnitts-Anwender? Rene Schmidt klärt uns auf und stellt uns die verschiedenen Ansätze und Ideen vor.
[via: Alp Uçkan's Website]
[via: Alp Uçkan's Website]
Alp Uçkan: Rechtsanwalt Mustafa Bakraç hat nun auch ein "Weblog über Recht, Sport und Management" ins Netz gestellt.
Ab dem 01.04.2004 wird das Telefonieren am Steuer nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit Punkten geahndet. Auf diese und weitere zum 01.04.2004 in Kraft tretende Änderungen des Bußgeldkataloges weist beck-aktuell unter Hinweis auf die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hin.
Umfangreiche Informationen bietet auch das Kraftfahrt-Bundesamt auf seinen Internetseiten.
Unter radarfalle.de, verkehrsportal.de und bei der Polizei Bayern findet der geneigte Leser verschiedene Bußgeldrechner.
Umfangreiche Informationen bietet auch das Kraftfahrt-Bundesamt auf seinen Internetseiten.
Unter radarfalle.de, verkehrsportal.de und bei der Polizei Bayern findet der geneigte Leser verschiedene Bußgeldrechner.
Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business-Irrtümer: Förmliche Zahlungserinnerungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich gänzlich überflüssig. akademie.de erläutert die Rechtslage und gibt Empfehlungen für ein zeitgemäßes Mahnverfahren.
Sascha Kremer weist zurecht darauf hin, dass der Hinweis von akademie.de, der Verzug bei Einräumung eines Zahlungsziels (”… Überweisung bis zum TT.MM.JJJJ …") trete erst nach Ablauf der Zahlungsfrist plus 30 Tagen ein, nicht den aktuellen gesetzlichen Regelungen entspricht:
Sascha Kremer weist zurecht darauf hin, dass der Hinweis von akademie.de, der Verzug bei Einräumung eines Zahlungsziels (”… Überweisung bis zum TT.MM.JJJJ …") trete erst nach Ablauf der Zahlungsfrist plus 30 Tagen ein, nicht den aktuellen gesetzlichen Regelungen entspricht:
Das ist unter Berücksichtigung von § 286 Abs.2 BGB nicht haltbar: Eine Mahnung ist nach § 286 Abs.2 Nr.1 BGB gerade entbehrlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Wird in einer Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum genannt befindet sich der Schuldner bei Überschreiten dieses Datums ohne jede weitere Mahnung in Verzug, auf die Regelung des § 286 Abs.3 ("spätestens” !) kommt es daher gar nicht mehr an. Auch wenn in der Rechnung nur eine Formulierung wie ”… 14 Tage nach Zugang der Ware …” steht reicht dies zur Bestimmung des Verzugsbeginns wegen § 286 Abs.2 Nr.2 BGB ohne Rückgriff auf § 286 Abs.3 BGB völlig aus.
Die Internetseite des DVS - Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. informiert umfassend über die Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin. Neben allgemeinen Hinweisen für angehende ehrenamtliche Richter und weitergehenden Informationen über Rechte und Pflichten des Schöffen erhält man alle erforderlichen Unterlagen für eine Bewerbung zur Schöffenwahl 2004.
Internet:
Software:
Skurriles und Fun:
- Heise-Online feierte 10-jähriges Bestehen.
Software:
- Alp Uckan hat eine hervorragende Installationsanleitung für den Browser Firefox veröffentlicht.
- akademie.de stellt eine kostenlose EÜR-Buchhaltung für OpenOffice vor.
- Beta der Websuite Mozilla 1.7 erhältlich
Skurriles und Fun:
- Mosaikum 1.0 hat im Anschluss an das Urteil des OLG München den ultimativen Juristen-Bildschirm gefunden.
- Das OLG Celle hat einen neuen Internetauftritt mit Rechtsprechungs-Datenbank und Geschäfts-Verteilungsplan. [via: Handakte WebLAWg]
- Das M-E-X Blog weist auf die sehr interessante und umfangreiche Seite Insolvenzrecht Online hin, ein Fachportal mit vielen Informationen und Links zum Insolvenzrecht.
Weitere Datenbanken: Insolvenzverfahren Online veröffentlicht Insolvenzbekanntmachungen von
- Baden-Württemberg seit dem 01.12.2003
Berlin - nur Amtsgericht Charlottenburg ab dem 15.03.2004
Berlin - alle Amtsgerichte ab dem 01.06.2004
Brandenburg ab dem 15.03.2004
Bremen seit dem 27.10.2003
Hamburg seit dem 05.11.2003
Hessen seit dem 01.12.2003
Mecklenburg-Vorpommern seit dem 24.09.2003
Niedersachsen seit dem 01.01.2004
Nordrhein-Westfalen seit dem 01.07.2002
Rheinland-Pfalz seit dem 01.09.2003
Saarland seit dem 27.08.2003
nebst Online-Suche.
Insolvenzverfahren in Sachsen werden online auf der Gerichtstafel Sachsen veröffentlicht
- In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt Teil II werden aber die Finanzämter angewiesen, diese Entscheidungen auch in vergleichbaren Fällen anzuwenden.
- Per Mausklick zur Strafanzeige - Spiegel Online berichtet über Nordrhein-Westfalen - Dort kann man jetzt per Internet Anzeige erstatten.
- Rechtsanwalt Dr. Markus Junker beschäftigt sich in einem bei JusData veröffentlichten Aufsatz mit unlauterem Wettbewerb im Fernabsatz, speziell mit der Frage, wie Online-Anbieter mit dem in den gesetzlichen Regelungen vorgesehenen Widerrufsrecht umgehen, darüber aufklären und wie die ebenfalls vorgesehenen Ausnahmen vom Widerrufsrecht in der Praxis umgesetzt werden. [via: Handakte WebLAWg]
- Der LawBlog macht sich Gedanken zur englischen “private limited company by shares”, Vertretbar.de und das M-E-X Blog geben weitere Hinweise und Informationen.
- Der Werbeblogger empfiehlt: Das Markenlexikon beschäftigt sich umfassend mit dem Aufbau, der Führung und der Bewertung von Marken.
- Titelschutz und Titelschutzanzeigen – wie schnell muss man darauf reagieren? - fragt und beantwortet der LawBlog.
- Rechtsschutzversicherungen bezahlen die Kosten eines Rechtstreits. Doch wie viel Rechtsschutz braucht der Normalbürger? Die Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass der Preis für die gleiche Leistung dabei sehr unterschiedlich sein kann, berichtet der Deutschlandfunk.
Onlinerecht:
- Unerwünschte Newsletter sind auch mit Abmeldeoption illegal. Dies entschied das Amtsgerichts Mannheim (Az. 5 C 260/03) schon am 12.12.2003. Das Gericht hat zutreffend erkannt: "Das Austragen aus dem Verteiler macht dem Absender deutlich, dass die Adresse "aktiv" ist. Somit besteht das Risiko, dass der Inhaber in Zukunft massenhaft unerbetene Reklame erhält." [via: Heise-Online]
- BGH: Kopien von Markenartikeln dürfen im Internet nicht mehr versteigert werden, selbst, wenn sie als Kopien kenntlich sind. Das Internet-Auktionshaus kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Zur Pressemitteilung des BGH.
- Rechtsanwalt Simon kommentiert ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 05.09.2003 - 308 O 449/03. Das Urteil behandelt eine Grundsatzfrage für die Gestaltung von Links: Kann ein Link zu einer Fotografie (oder einer Site mit entsprechender Fotografie), die urheberrechtlichen Schutz genießt, mit einem Thumbnail versehen werden?
- Vertragsstrafeabrede im Arbeitsvertrag sind nicht grundsätzlich unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht hat für den Nichtantritt der Arbeit eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes angesichts der in der Probezeit geltenden kurzen zweiwöchigen Kündigungsfrist zwar für zu hoch erachtet; eine Vertragsstrafe kann aber dann wirksam vereinbart werden, wenn diese den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt. [via: LawBlog]
Nach kurzer Blogpause geht es weiter - zuerst mit einigen kurzen Zusammenfassungen aus den verschiedenen Blog-Kategorien:
Gesetzgebung:
Gesetzgebung:
- Deutscher Bundestag verabschiedet das neue Telekommunikationsgesetz in zweiter und dritter Lesung. Weitere Informationen bei Heise Online, der Financial Times und futurezone.orf.at.
- Die Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert ein Anti-Spam-Gesetz, in dem der Versand von unerwünschten E-Mails mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden soll, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Dauer der Freiheitsstrafe sei in dem Entwurf noch offen gelassen.
- Mit den Stimmen der Regierungsmehrheit hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags dem rot-grünen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestimmt. Union und FDP konnten sich mit ihren Änderungswünschen nicht durchsetzen, berichtet Beck Aktuell.